Vom Tod bis zur Bestattung
Vor dem bevorstehenden Tod versammelten sich bekannnte und Freunde am Bett des Sterbenden. Während des moments des todes wurde er von der sich am nächsten befindenden Person geküsst, um seine Seele einzufangen.Dann schloss man die Augen des Toten und rief seinen Namen. Danach wusch man ihn und - wenn man es sich leisten konnte- salbte man ihn mit wohlriechendem Öl und kleidete ihn in Festgewänder.Ab da lag er bis zu mehreren Tagen auf seinem Totenbett (lectus funebris) im Haus damit die Trauernden Abschied nehmen konnten. Am Bestattungstag begleiteten, in einem feierlichen Leichenzug,
Musikanten und professionellen Klageweibern den Leichnam bist zum Bestattungsplatz.
Das Totenbett mit dem Leichnam wurde meist von den Verwandten getragen.Bis die Knochen begraben waren, galt die gesamte Familie als unrein. Für die Totenspende machte man die Grabkammern für jedermann zugänglich. Die Zeremonie endete schließlich mit einer letzten Aufrufung des Namens des Toten.
Die Brand- und Körperbestattung
Für gewöhnlich wurden im 1 Jahrhundert n.Chr. die Toten auf Verbrennungsplätzen (ustine) verbrannt. Schnittman ihnen einen Finger ab und begrub ihn in der Erde.Dann legte man den Toten auf seinen mit Blumen geschmückten Scheiterhaufen und rief seinen Namen während der Verbrennung.Dazu stimmten dann meist Frauen die Totenklage an und schließlich wurde die noch glühende Asche mit Wein und Wasser gelöscht und der Leichenbrand in einer Urne gesammelt, die dann anstelle des Körpers begraben wurde.
Körperbestattung setzte sich dann ab Mitte des 2. Jahrhunderts n. Chr. durch.Ab da wurden die Toten dann meist in Blei-särgen oder Sarkophagen beigesetzt, für ärmere Leute mussten Leichentücher oder Holzkisten herhalten.
Anhang über Zeit und Dauer:
In der Gegend von Rom war in frühester Zeit die Erdbestattung üblich. Die Verbreitung der Brandbestattung ist allerdings noch unklar. In der Blütezeit der Republik überwog die Feuerbestattung, doch viele alte Adelige hielten am Begraben fest. Etwa im 1.Jh.n.Chr. wurden die Toten allgemein verbrannt. Im 2. Jh.n.Chr. gingen die senatorischen Familien von der Brand- zur Leichenbestattung in Sarkophagen über. Durch den christlichen Glauben verbreitete sich immer mehr die Körperbestattung (Auferstehung). Die Kaiser ließen sich aber noch bis ins 3. Jh. verbrennen. Seit dem 3. Jh. übernahmen die römischen Christen die Bestattung in Sarkophagen. Zu Beginn des 5. Jh. hörte die Feuerbestattung im Römischen Reich auf zu bestehen.
Der Glaube
Für die römische Bürgerschaft lebten die Toten nur in der Erinnerung der Lebenden weiter;folglich war dies die einzige Form der Unsterblichkeit: Ruhm und Ansehen in den Erinnerungen der Nachwelt. So war es für wohlhabendere Römer wichtig,dass sie ein auffallend schönes Grab haben, bei dessen Anblick man sich an die Person erinnert, die darin begraben ist.
Nach dem 12 Tafelgesetz durften Friedhöfe/Katakomben nur ausserhalb der Stadt angelegt werden.
Auch Stadtinnerhalb durften keine Toten eingeäschert werden.
Der Friedhof/Die Katakomben
Die Katakomben ( griech.: Aushöhlung, Mulde) sind noch heute antike Friedhöfe die unterirdisch verlaufen und sich oft kilometerlang unter der Stadt und ausserhalb der Stadtmauern befinden.
Sie wurden von christlichen und jüdischen Gemeinschaften oft gleichzeitig benutzt.Ursprünglich dienten sie ausschließlich als Ort der Bestattung,an denen sich die Christen zu Beerdigungsriten trafen. In der Verfolgungszeit dienten sie unter anderem als Zufluchtsort. Zu diesem Zeitpunkt gab es auch oberirdische Friedhöfe in Rom,die von den Christen aus verschiedenen Gründen allerdings nicht gerne benutzt wurden.Mit dieser Einstellung der Christen ließen Platzprobleme nicht lang auf sich warten,was die Erweiterung der Katakomben ausschlaggebend beeinflusste. Bei der Verwendung von Oberflächenfriedhöfen wäre Platz der zu Verfügung steht bald ausgeschöpft gewesen,denn die Gräber wuden nur einmal benutzt. Dank der Katakomben wurde dieses Problem ökonomisch, praktisch und sicher gelöst.Aber vor allem erlaubten diese Orte in der Verfolgungszeit sich geheim und ungestört zusammenzufinden, sowie auch die Verwendung verschiedenster christlichen Symbole ohne Strafe fürchten zu müssen.Nach dem römischen Gesetz liegen folglich alle unterirdischen Friedhöfe an den großen Konsularstrassen und in oft in der Nähe der einstigen Vorortsgebiete.
Der Ort der Bestattung
Das Zwölftafelgesetz schrieb vor, dass die Friedhöfe außerhalb der Stadt liegen mussten. Die Toten wurden nicht in der Stadt verbrannt, da die Brandgefahr zu hoch war. Außerdem wurden sie nicht in der Stadt bestattet, weil dies mit dem Leichengestank, der Unreinheit von Leichen und den Geistern der Toten zusammen hängt. So kam es zu der römischen Sitte die Grabmäher entlang der Ränder der Ausfallstraßen der Städte anzulegen. Ausnahmen wurden nur bei Kaisern und bedeutende politische Persönlichkeiten gemacht. Diese durften dann auf Wunsch innerhalb der Stadt Rom in einem monumentalen Grabmal bestattet werden.